Samstag, 04. September 2010
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Pflegereform 2008 unter Aktuelles * Neu Pflegegeldrechner * PaPsD-Projekt RLP * Förderkreis der Sozialstationen * Neue Vergütung 2009 * Stellenangebote * Selbsthilfegruppe

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    Aktualisiert: 03.05.2010
  • 1 . Donnerstag 10:00 Uhr * Hr. Weber, Betreuungsverein SKFM Damscheid
    1 . Dienstag 10:00 Uhr * Hr. Weber, Betreuungsverein SKFM Rheinböllen





    Mitglied des Arbeitgeber- und BerufsVerband
    Privater Pflege e.V. (ABVP)


    GF PDL LSFD QM Pflegestp

    55432 Damscheid  *  St. Aldegundisstr. 3a
    Tel.: 06744 / 94 00 6  *  Fax: 06744 / 94 00 7

    Der Förderkreis der oben benannten Sozialstationen beteiligt sich an den Kosten seiner Mitglieder für ambulante Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen...Weiter

    Flyer Förderkreis - Beitrittserklärung
    Ordnung/Richtlinien Förderkreis


    Erfahrungsbericht zur Hospitation in Schottland - Andrea Kynast

    Erfahrungsbericht zum Hospitationsaufenthalt im Rahmen des Internationalen Studien- und Fortbildungsprogramms Demenz der Robert Bosch Stiftung
    Hospitationsthema: Diagnosestellung bei Menschen mit Demenz; Motivation von Menschen mit Demenz zur Gründung einer Interessenvertretung . ...."(Weiter)

    Demenz Support Stuttgart 28.-29.1.2010 Dokumentation

    Und außerdem folgenden Hinweis: „Stimmig!“ in den Medien: Wie auf der Tagung berichtet hat der SWR ein Feature über den Schirmherrn der Tagung, Christian Zimmermann, in Auftrag gegeben. Hier nochmals die Sendedaten: Das Feature wird in der Reihe „Menschen unter uns“ ausgestrahlt und zwar am 23. März um 23.00 (bis 23.30) unter dem Titel „Alzheimer ohne Scham“ im SWR-Fernsehen!

    Pflegezeit für Angehörige

    Die sicherlich haben Sie bereits von den umfangreichen Neuerungen im Rahmen der Pflegereform gehört, die auch Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zugute kommen. Die Reform hat nicht nur die finanziellen Leistungen verbessert, sondern es wurde auch das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) beschlossen. Nach diesem Gesetz kann sich jeder Arbeitnehmer, der wie Sie seine nahen Angehörigen pflegt, ......"(Weiter)


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